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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Nutzungsvereinbarung GREENBIRD
General Terms and Conditions

1. Präambel

1.1. Greenbird Vertriebs GmbH ("GBV") ist eine unter FN 462324p im Handelsregister des Landesgericht Wiener Neustadt eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Breitenfurt und mit der Greenbird International AG konzernmäßig verbunden. Unternehmensgegenstand der GBV ist unter anderem der Vertrieb, die Einrichtung, der Betrieb und die damit verbundene Wartung des GREENBIRD-Systems.

1.2. Greenbird International AG ("GIA") ist eine im Handelsregister Zürich unter der Nummer CHE-100.713.678 eingetragene Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Zürich. Unternehmensgegenstand der GIA ist unter anderem die Entwicklung und Wartung von Software samt Datenhosting sowie damit verbundener Datenauswertung und Datenverwaltung.

1.3. GIA hat ein System zur modernen und effizienten Gebäudereinigung bzw. zur verbesserten Steuerung von Reinigungskräften entwickelt und darauf aufbauend eine digitale Reinigungssoftware mit dem Ziel der Verbesserung von Reinigungsabläufen und damit einhergehender Kosteneffizienz erstellt. Dieses so genannte GREENBIRD-System ist zum marken- und patentrechtlichen Schutz eingereicht (PCT/EP2016/076202 und PCT/EP2017/077894).

 

1.4. GBV ist aufgrund eines entsprechenden Lizenz-Abkommens mit GIA zum Vertrieb, Einrichtung, Betrieb und Wartung des GREENBIRD-Systems in Österreich exklusiv berechtigt.

 

1.5. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu sein und das GREENBIRD-System ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu verwenden.

 

1.6. Das GREENBIRD-Systems besteht aus folgenden Komponenten, mit deren Hilfe entsprechende Kosteneinsparungspotentiale bei der Gebäudereinigung erzielt werden sollen, die nur in ihrer Gesamtheit bezogen werden können: Sensoren zur Aufnahme von Umgebungsdaten; Übermittlungseinrichtungen zum Datentransfer; Server zur Speicherung der übermittelten Umgebungsdaten; die GREENBIRD–Software, die aus den übermittelten Umgebungsdaten in regelmäßigen Abständen einen Reinigungsplan erstellt; Empfangsgeräte bzw. Apps für Handy und Tablet-Empfang.

 

2. Gegenstand des Vertrages

 

2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung, der Betrieb und die Wartung des GREENBIRD-Systems für Räumlichkeiten eines Kunden, der einen Reinigungsauftrag an den Dienstleister vergeben hat.

 

2.2. Der konkrete Umfang der von GBV zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der ANLAGE ./1. GBV verpflichtet sich, die in ANLAGE ./1 bezeichneten Hardwarekomponenten nach jeweiligem Erfordernis beim Kunden gemäß ANLAGE ./2 (Raumbuch/Plan) einzurichten.

 

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, die als ANLAGE ./3 angeschlossene Vereinbarung gemäß DSGVO mit Vertragsabschluss zu unterfertigen. Er verpflichtet sich auch, die als ANLAGE ./4 angeschlossene Vereinbarung des Dienstleisters mit ihm gemäß DSGVO einzuholen und binnen 14 Tagen ab Unterfertigung dieses Vertrages in Kopie an GBV zu übergeben; dasselbe gilt in Analogie für die als ANLAGE ./5 angeschlossene Einverständniserklärung zur Installation und zum Betrieb des GREENBIRD-Systems.

 

2.4. Der Kunde ist damit ausdrücklich einverstanden, dass GBV Bewegungsdaten durch eigene Bewegungssensoren erfasst, speichert und verarbeitet. Die Verarbeitung ist insbesondere für die Erstellung eines jeweils aktuellen Reinigungseinsatzplanes unabdingbar erforderlich. Der Kunde wird auch dafür Sorge tragen, dass der Dienstleister eine entsprechende Einverständniserklärung abgibt.

 

3. Entgelt und Zahlungsbedingungen

 

3.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Konditionen, die in ANLAGE ./1 einvernehmlich vereinbart wurden.

 

3.2. Sämtliche vereinbarten Preise sind Nettopreise und vom Kunden jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe auf das Konto von GBV zu überweisen. Alle Rechnungen sind jeweils prompt nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern in ANLAGE ./1 keine andere Regelung getroffen wurde.

 

3.3. Allfällige Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des UGB.

 

3.4. Die in ANLAGE ./1 vereinbarten Preise unterliegen keiner Refundierung oder Minderung, sofern eine solche nicht nach zwingendem Recht vorgesehen ist.

 

3.5. Kosten im Zusammenhang mit Änderungen an der Hard- und Software, die aufgrund von neuen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen vorgenommen werden müssen, und deren Implementierung unterliegen einer gesonderten Verrechnung nach Maßgabe der in ANLAGE ./1 vereinbarten Preise. Davon ausgenommen sind – sofern notwendig – Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.

 

4. Wertsicherung

 

4.1. Für alle in ANLAGE ./1 vereinbarten Preise wird die Wertbeständigkeit vereinbart.

4.2. Die Anpassung erfolgt nach Maßgabe der Ergebnisse der Paritätischen Lohn- und Preiskommission jeweils zum 1.1. eines jeden Jahres. Festgehalten wird, dass die Ergebnisse der Paritätischen Lohn- und Preiskommission üblicherweise im ersten Quartal eines jeden Jahres vorliegen. Hinsichtlich des ersten Quartals kann es daher zu einer Nachverrechnung der Preisanpassung kommen.

 

4.3. Die Nichtvorschreibung der Wertsicherung bedeutet nicht den Verzicht auf die Geltendmachung der vereinbarten Wertsicherung, vielmehr bedarf ein Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherung der Schriftform.

 

 4.4. Im Falle der Änderung der Berechnungsgrundlage der Paritätischen Lohn- und Preiskommission oder der gänzlichen Einstellung derselben wird als Maßstab für die Berechnung der Veränderung der Kaufkraft des Euro eine allfällig an die Stelle der eingestellten Preisfestsetzung durch die Paritätische Lohn- und Preiskommission tretende amtliche oder halbamtliche Indexziffer vereinbart. Sollte ein derartiger Index überhaupt nicht mehr verlautbart werden, so ist über Antrag eines Vertragspartners durch einen Sachverständigen als Schiedsmann e ein Preisanpassungsmechanismus für beide Teile verbindlich festzulegen, der die Kennziffern, die die Paritätische Lohn- und Preiskommission als Grundlage ihrer Entscheidungen herangezogen hat abbildet

 

5. Gewährleistung im Zusammenhang mit der Software

 

5.1. GBV steht für die Funktionsfähigkeit der unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Software und der damit verbundenen Dienstleistungen ein.

 

5.2. Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt vor, wenn die Software beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und unter den definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen von den zugesicherten Anwendungen, Funktionen und Leistungen so weit abweicht, dass dessen Eignung für den bedungenen Gebrauch aufgehoben oder erheblich gemindert ist.

 

5.3. GBV wird während 6 Monaten nach dem Datum der Zurverfügungstellung der Software bzw. eines Updates an den Kunden gewährleistungspflichtige Softwarefehler in der gültigen, unveränderten Version kostenlos beheben, welche ihm der Kunde innerhalb von 10 Arbeitstagen nach deren Feststellung ausreichend dokumentiert meldet. Ausreichend ist die Dokumentation dann, wenn sie den Nachweis ermöglicht, unter welchen Einsatz- und Betriebsbedingungen ein Softwarefehler auftritt.

 

5.4. Die Leistungen von GBV umfassen nach ihrer Wahl die Zurverfügungstellung eines Korrekturcodes bzw. einer korrigierten Version der Software oder die Entwicklung einer Ausweichlösung zur Umgehung oder Unterdrückung des Fehlers.

 

5.5. Der Kunde wird GBV bei der Analyse der Ursachen und Bedingungen des Programmfehlers sowie bei der Entwicklung und beim Austesten des Korrekturcodes bzw. einer Umgehungslösung in angemessenem und zumutbarem Umfang unterstützen.

 

5.6. Wenn es GBV nicht gelingt, gemeldete und dokumentierte Softwarefehler zu beheben und daher die Software zum vereinbarten Gebrauch gänzlich untauglich ist, kann der Kunde nach Ablauf einer mit eingeschriebenem Brief gesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen diesen Vertrag sofort kündigen. GBV kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Softwarefehlers das Auftreten weiterer Softwarefehler ausgeschlossen wird.

 

5.7. GBV ist seiner Garantie Pflicht in dem Umfange enthoben, als ein Softwarefehler auf nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie insbesondere nicht autorisierte Änderungen gegenüber den ihm Anhang umschriebenen Einsatz- und Betriebsbedingungen; nicht autorisierte Eingriffe in das Programm durch den Kunden oder Dritte; Bedienungsfehler von Kunden- oder Dritten; Einflüsse von nicht durch GBV gelieferten Systemen oder Programmen.

 

5.8. Ergibt sich, dass ein Softwarefehler nicht durch GBV zu vertreten ist, bzw. dass GBV infolge nicht richtiger Erfüllung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflicht des Kunden ein zusätzlicher Aufwand erwachsen ist, hat GBV das Recht, dem Kunden die effektiv entstandenen Kosten für Analyse und Korrektur des Fehlers nach Zeit- und Material-Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

5.9. GBV ist bereit, Leistungen zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Software für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nach deren Zurverfügungstellung bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer zu den Ansätzen, Spezifikationen und Bedingungen eines separaten Software-Pflegevertrages oder auf Grund besonderer Vereinbarung mit dem Kunden zu erbringen oder erbringen zu lassen.

 

6. Gewährleistung im Zusammenhang mit den Hardwarekomponenten

 

6.1. Die zum Betrieb des GREENBIRD-Systems erforderliche Hardware steht im Eigentum oder der ausschließlichen Verfügungsgewalt von GBV.

 

6.2. GBV leistet dem Kunden Gewähr für die Funktion der Hardwarekomponenten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

6.3. GBV haftet nicht für Mängel oder Schäden, die dem Kunden oder dem Dienstleister durch eine Missachtung der übergebenen und zur Kenntnis gebrachten Verwendungsbestimmungen oder Herstellervorschiften der eingesetzten Komponenten entstehen. In diesem Fall hat der Kunde auf eigene Kosten für die Reparatur und hat für den Ersatz der fehlerhaften Komponenten durch GBV aufzukommen.

 

6.4. Die Reparatur oder der Austausch von Hardwarekomponenten erfolgt ausschließlich durch GBV oder einem von GBV beauftragten Unternehmen. Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart werden Schäden und/oder Fehler an der Hardware frühestens am nächsten Werktag behoben.

 

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, GBV fehlende Funktionen oder Beschädigungen bzw. Diebstahl von Hardwarekomponenten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

6.6. Im Falle fehlender Funktionen der Hardwarekomponenten (ohne Ursache oder Fremdeinwirkung) wird GBV auf seine Kosten möglichst zeitnah eine Reparatur durchführen oder die fehlerhaften Komponenten durch neue ersetzen.

6.7. Im Falle von Beschädigungen oder Zerstörungen der Hardwarekomponenten hat der Kunde zunächst alle zumutbaren Maßnahmen zu setzen, um einen (weiteren) Schaden an den Komponenten so gering wie möglich zu halten. Der Kunde hat des Weiteren unverzüglich eine schriftliche Schadensmeldung an GBV zu erstatten. Dies gilt sinngemäß auch für Diebstähle. Die Reparatur oder der Austausch der beschädigten Komponenten erfolgt auf Kosten des Kunden gemäß den in ANLAGE ./1 vereinbarten Preisen. In den Fällen eines Totalschadens oder eines Diebstahls ist der Kunde verpflichtet, GBV eine Entschädigung pro Komponente in Höhe des Neuwertes gemäß ANLAGE ./1 abzüglich einer Amortisation von 10 % pro Jahr (beginnend mit dem 13. Monat ab Vertragsbeginn) zu bezahlen.

 

7. Bestimmungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung

 

7.1. GBV betreibt das Sammeln, Auswerten und die Pflege der Daten im Rahmen dieses Vertrages unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit und verfügt über eine entsprechende technische Ausstattung. GBV übernimmt jedoch außerhalb der allgemeinen Sorgfaltspflicht keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben (z.B. Backups).

 

7.2. Der mit dem Kunden vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem von GBV oder dem Kunden selbst vergebenen Passwort den Zugang zur Software. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber GBV. Der Kunde ist daher verpflichtet sein, Passwort geheim zu halten. Für Schäden, die dem Kunden, GBV oder Dritten entstehen, die auf mangelhafte Geheimhaltung oder Sicherheit des Passworts durch den Kunden zurückzuführen sind, haftet der Kunde.

 

7.3. Die widmungsfremde Nutzung der Dienstleistungen berechtigt GBV zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von GBV und den anderen betroffenen Systemen. GBV behält sich vor, den Kunden, sofern der begründete Verdacht besteht, dass von seinen Zugängen Aktivitäten ausgehen, die sicherheits- oder betriebsgefährdend für GBV oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Netzwerk zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen sind vom Kunden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von GBV üblicherweise verrechneten Stundensätzen zu tragen.

 

7.4. Um die Sicherheit und Verfügbarkeit der Dienstleistung aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, führt GBV bei Bedarf Wartungsarbeiten, Umbauten oder Erweiterungen an der Infrastruktur durch. GBV ist bemüht, diese Arbeiten möglichst außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten durchzuführen, die daraus resultierenden Service-Unterbrechungen so kurz wie möglich zu halten und den Kunden vorab über Ausfälle zu informieren. Sollte die Dringlichkeit der durchzuführenden Arbeiten dies nicht ermöglichen, behält sich GBV das Recht vor, Arbeiten auch ohne vorherige Information und Verständigung des Kunden durchzuführen.

 

7.5. GBV hat das uneingeschränkte Recht, Dritte mit der Durchführung der Datenverarbeitung zu beauftragen, sofern der Dritte ein am Markt anerkanntes Rechen- /Datenverarbeitungszentrum betreibt, seinen Sitz in Österreich oder in der Europäischen Union hat und alle Daten auf einer Datenverarbeitungsanlage in Österreich oder in der Europäischen Union betreibt und mit diesem Dritten eine entsprechende Datenschutzerklärung abgeschlossen wurde. Der Kunde ist über die Absicht von GBV, einen derartigen Dienstleister zu beauftragen, zumindest 2 Wochen vorher schriftlich zu informieren. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 1 Woche schriftlich der geplanten Beauftragung widerspricht, gilt der genannte Dienstleister als genehmigt. Der Kunde garantiert, innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche die entsprechenden Vereinbarungen betreffend die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung gemäß DSGVO im eigenen Namen als Original sowie jene des Dienstleisters als Kopie an GBV zu übergeben.

 

7.6. Sofern GBV durch eine Nichteinhaltung dieser Fristen ein Nachteil entsteht, verpflichtet sich der Kunde, GBV diesbezüglich schad- und klagslos zu halten.

 

8. Höhere Gewalt

 

8.1. Wenn infolge höherer Gewalt die Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden können, wird die Verpflichtung zur Leistung für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt bzw. aufgeschoben. Für diese Fälle ist eine Haftung von GBV ausgeschlossen, soweit kein grobes Verschulden von GBV vorliegt.

 

8.2. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen ohne Einschränkung Ereignisse, wie zum Beispiel Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Sturm, Blitzschlag, Epidemien, Krieg, Streiks oder Unruhen anderer Art, Sabotage, das Nichterhalten von behördlichen wie auch privaten Genehmigungen oder Ermächtigungen, vorausgesetzt, dass dies nicht auf Pflichtversäumnis oder Unterlassung seitens des darum ansuchenden Vertragspartners zurückzuführen ist, Veränderungen in der Gesetzes- und Verordnungslage oder auf politischer Ebene, Schäden, die durch Tiere (Nagetiere, etc.) verursacht werden, sowie alle jene Ereignisse, die außerhalb des direkten geschäftlichen Einflussbereichs des betroffenen Vertragspartners liegen.

 

8.3. GBV ist jedenfalls bemüht, die Auswirkungen solcher Ereignisse, sofern technisch und wirtschaftlich möglich, so gering wie möglich zu halten.

 

9. Rechteeinräumung

 

9.1. GBV räumt dem Kunden hinsichtlich des GREENBIRD-Systems ein mit der Laufzeit dieses Vertrages zeitlich befristetes nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.

 

9.2. Im Rahmen dieser Rechteeinräumung ist der Kunde während der Vertragsdauer berechtigt, das GREENBIRD-System für den vertragsgemäßen Gebrauch einzusetzen und in diesem Rahmen zu nutzen. 9.3. Jede Nutzung hat einen Hinweis auf das Urheberrecht von GBV zu enthalten.

 

9.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, das GREENBIRD-System ohne vorherige Zustimmung von GBV einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an Dritte zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das GREENBIRD-System vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und muss hierfür alle notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen ergreifen.

 

9.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, das GREENBIRD-System über das gesetzlich zwingend erlaubte Maß hinaus ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu reassemblieren. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, die gemäß diesem Vertrag vereinbarten Vorgaben und Beschränkungen (z.B. hinsichtlich der Anzahl der Nutzer) zu umgehen.

 

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, auf allen Kommunikationen (Rechnungen, Mitteilungen, etc.) einen Hinweis unter Einbindung der Wortbildmarke „GREENBIRD-System“ anzubringen. Dem Kunden wird dazu das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Recht eingeräumt, für die Dauer dieses Vertrages die Wortbildmarke „GREENBIRD“ auf seinen Geschäftspapieren, Werbematerialien, Internetauftritten etc. unentgeltlich zu verwenden.

 

9.7. Der Kunde räumt GBV das zeitlich unbefristete Recht ein, die Tatsache, dass der Kunde ein Nutzer des GREENBIRD-Systems ist, im geschäftlichen Verkehr als Referenz bekanntzumachen und z.B. auf seiner Homepage unter Anführung des Namens und unter Verwendung allfälliger Logos, Wort-/Bildmarken des Kunden unentgeltlich und zeitlich unbefristet zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, GBV eine gleichlautende Rechteeinräumung des Endkunden zur Nennung als Referenzkunde beizubringen.

 

10. Haftung

 

10.1. GBV haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften für alle auf Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit beruhenden Schäden im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen. Die Haftung von GBV für leichte und grobe Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, Mangelfolgeschäden oder immaterielle Schäden (insbesondere entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden, sowie der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz oder Ansprüche Dritter) ist ausgeschlossen. Die Haftung von GBV ist der Höhe nach mit der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

 

10.2. GBV haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten und sachgemäßen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von GBV nicht zu vertretenden Umstände erstreckt. GBV haftet nicht für Schäden und Folgeschäden an Daten und Software des Kunden, die durch unberechtigten Zugriff Dritter (Hack) entstehen.

 

10.3. Aus zeitweisen Störungen des GREENBIRD-Systems durch Ausfall der dafür notwendigen Infrastruktur (insbesondere Strom oder Internet) kann der Kunde keine Rechtsfolgen oder Ansprüche ableiten.

 

10.4. Der Kunde hat GBV auch hinsichtlich jedweder Schadenersatzansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

11. Dauer des Vertrages und Kündigung

 

11.1. Dieser Vertrag tritt mit dem im Deckblatt vereinbarten Datum in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern in ANLAGE ./1 keine abweichende Regelung getroffen wurde. Der Kunde verzichtet auf die Ausübung seines ordentlichen Kündigungsrechtes für die Dauer von 3 Kalenderjahren, gerechnet ab dem auf den Vertragsabschluss folgenden Jahresersten, sofern in ANLAGE ./1 keine abweichende Regelung getroffen wurde. Für den Fall, dass seitens des Kunden ein Kündigungsverzicht abgegeben wurde, verlängert sich der Kündigungsverzicht um dieselbe Periode, sofern der Kunde zum Stichtag des Ablaufs des Kündigungsverzichtes diesen Vertrag nicht kündigt.

 

11.2. Jeder Vertragspartner kann diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres schriftlich kündigen.

 

12. Beendigung des Vertrages aus wichtigen Gründen

 

12.1. GBV kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufkündigen und dem Kunden die darunter eingeräumten Rechte entziehen bzw. die vereinbarten Dienstleistungen einstellen, wenn der Kunde die Zustimmungserklärung des Dienstleisters gemäß ANLAGE ./4 nicht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss in Kopie vorlegt oder der Dienstleister diese Erklärung aus welchem Grund auch immer widerruft; wenn der Kunde diesen Vertrag in schwerwiegender Weise verletzt, insbesondere wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit der Bezahlung um mindestens 30 Tage im Verzug ist oder den Bestimmungen dieses Vertrages trotz schriftlicher Abmahnung unter Einräumung einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes fortgesetzt zuwiderhandelt; wenn der Kunde die zur Verfügung gestellten Komponenten trotz einer schriftlichen Mahnung von GBV fortgesetzt nicht schonend bzw. nicht gemäß den bekannten Herstellervorschriften behandelt; wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

 

12.2. Macht GBV von ihrem Recht einer sofortigen Kündigung des Vertrags aus wichtigen Gründen Gebrauch, so hat der Kunde wegen der vorzeitigen in seiner Sphäre gelegenen Vertragsauflösung noch zwei monatliche Entgelte als Deinstallationspauschale zu bezahlen.

 

12.3. Mit Ablauf der Kündigungsfrist erlischt das Recht des Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung des GREENBIRD-Systems.

 

12.4. GBV wird die zur Verfügung gestellten Komponenten deinstallieren. Unterlässt der Kunde eine entsprechende Terminvereinbarung zur Deinstallation oder verweigert der Kunde den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zur Deinstallation, so hat GBV das Recht, das wiederkehrende Entgelt bis auf weiteres in Rechnung zu stellen.

 

12.5. Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf der Kündigungsfrist die Nutzung der Software einzustellen bzw. von seinen Login-Daten keinen Gebrauch mehr zu machen. Wenn der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, so hat GBV das Recht, das wiederkehrende Entgelt bis auf weiteres in Rechnung zu stellen.

 

12.6. Soweit sich Daten des Kunden auf einem von GBV betriebenen Server befinden, verpflichtet sich GBV dieses Informationen inaktiv zu setzen und nach Ablauf von 3 Jahren zu löschen. Vorbehalten bleibt das Recht des Kunden, nach vorgängiger schriftlicher Mitteilung eine Kopie der gespeicherten Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu behalten bzw. zu erhalten.

13. Vertraulichkeit
 

13.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich sowie ihre MitarbeiterInnen und beigezogene Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des jeweils anderen Vertragspartners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden.

13.2. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht; zumindest aber 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages.

14. Datenschutz

14.1. Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personen- und sachbezogener Daten über den Dienstleister und dessen Mitarbeiter bzw. sachbezogener Daten des Kunden führen wird. Sie erklären sich damit einverstanden, dass GBV diese Daten erhebt, speichert und auswertet bzw. dem Kunden Auswertungen in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Die Abwicklung, Auswertung, Pflege und Sicherung obliegt ausschließlich GBV.

14.2. Der Kunde erklärt, dass er den Dienstleister über alle Details des GREENBIRD- Systems, insbesondere über die Art der Sammlung der Daten und deren Verarbeitung, aufgeklärt hat, und sich der Dienstleister damit vollinhaltlich einverstanden erklärt hat. Der Kunde wird GBV diesbezüglich schad- und klaglos halten.

14.3. GBV verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden und ausschließlich dem Kunden zurückzustellen oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln.

14.4. Der Kunde räumt GBV das Recht ein, in den Datenbestand Einsicht zu nehmen und die gesammelten Daten zur weiteren Optimierung und Verbesserung der Software zu verwenden unter gleichzeitiger vollständiger Übernahme der in diesem Vertrag geregelten Datenschutzbestimmungen.

14.5. GBV erklärt, dass alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet wurden.

14.6. Der Kunde räumt GBV eine angemessene Frist ein, sich auf geänderte Datenschutzbestimmungen einzustellen.

14.7. Zum Zwecke des Einverständnisses zur Datenverarbeitung übergeben der Kunde und der Dienstleister die jeweilige Vereinbarung betreffend die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung gemäß DSGVO gemäß ANLAGE ./3 und ANLAGE ./4.

14.8. Einvernehmlich wird jede über die gesetzlich zwingenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes DSGVO hinausgehende Haftung und/oder Verpflichtung ausgeschlossen.

15. Kompensationsverbot

15.1. Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen von GBV aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit diese nicht gerichtlich festgestellt oder schriftlich anerkannt wurden.

15.2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

16. Anwendbares Recht

16.1. Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens zur Anwendung.

17. Streitbeilegung und Gerichtsstand

 

17.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

17.2. Wenn trotz der Bemühungen der Vertragspartner auf gütlichem Wege keine Einigung zustande kommt, wird das in Handelssachen zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Das Deckblatt, dieser Vertrag und dessen Anhänge regeln die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern abschließend und ersetzen sämtliche vor Vertragsschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen. Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine mündlichen und/oder schriftlichen Nebenabreden getroffen wurden.

18.2. Dieser Vertrag, dessen Anhänge, allfällige Änderungen und Ergänzungen sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.

18.3. Zur Ausübung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bestimmte Mitteilungen sind in schriftlicher Form (per Brief oder mit Telefax/E-Mail und anschließender brieflicher Bestätigung) an die im Deckblatt angegebenen Adressen der Vertragspartner zu richten.

18.4. Die Vertragspartner sind verpflichtet, jede Änderung der zu Vertragsbeginn gemeldeten Daten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.

18.5. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt sinngemäß für eine Ergänzung des Vertrages im Fall von Regelungslücken.

18.6. Der Kunde hat GBV jährlich und auf begründetes Verlangen der GBV auch jederzeit zu bestätigen, dass er nach wie vor zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

18.7. Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur

Für den Fall, dass sich die Eigentumsverhältnisse (Gesellschafterstruktur) am Kunden oder Dienstleister mittelbar oder unmittelbar wesentlich ändern (mehr als 25 %), wird der Kunde GBV unverzüglich schriftlich darüber informieren. In diesem Fall ist GBV berechtigt, die gemäß dem Vertrag übernommenen Leistungen sofort einzustellen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kann innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Anzeige ausgeübt werden. Im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechtes geltend die Rechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund sinngemäß. Dem Kunden steht diesfalls kein wie auch immer gearteter Schadenersatzanspruch zu.

18.8. Die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums, Änderung der Geschäftsgrundlagen oder Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

18.9. Das Deckblatt, dieser Vertrag und alle Anhänge oder Nebenabreden werden in zwei Exemplaren ausgefertigt, von denen jeder Vertragspartner ein Exemplar erhält.

Hier erhalten sie die AGB übersichtlich als PDF zum Download:

Datenschutz
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